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Präoperatives Nüchternheitsgebot gilt nur für wenige ausgewählte Eingriffe

Patienten müssen vor einer Operation weder auf Essen, noch auf Trinken verzichten – das präoperative Nüchternheitsgebot ist eigentlich ein alter Zopf und gilt nur noch für wenige ausgewählte Eingriffe. Praktiziert wird es dennoch, wie auf dem Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) in Berlin deutlich wurde. „Leider gibt es bis heute noch Anästhesisten, die eine Nahrungskarenz ab Mitternacht vor dem Eingriff fordern“, bedauerte Prof. Dr. Wolfgang Schwenk, Viszeralchirurg am Asklepios-Klinikum Hamburg-Altona, „das kriegt man auch nicht aus ihren Köpfen raus – man muss wohl warten, bis diese Kollegen in den Ruhestand gehen.“

Einen ausführlichen Bericht über die Sitzung "Stellenwert der künstlichen Ernährung im Zeitalter von ERAS und Fast Track" finden Sie bei Medscape:

http://www.medscapemedizin.de/artikel/4902091