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Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie regelmäßig neue Mitteilungen, die Sie interessieren könnten.

Kindernarkosen beim Zahnarzt: Aus Wirtschaftlichkeitsgründen in Hamburg nicht mehr ausreichend möglich?

In Hamburg droht ein massiver Versorgungsengpass bei der Behandlung von Kindern mit stark geschädigten Zähnen, die in Narkose behandelt werden müssen. Diese Narkosen werden seit Januar nur noch stark eingeschränkt vergütet, die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen verlaufen nur sehr schleppend. Die Hamburger Anästhesistinnen und Anästhesisten vom Anästhesie-Netz-Hamburg (ANH) können daher ihr bisheriges Versorgungsangebot nicht aufrecht erhalten. Sie haben eine Pressemitteilung herausgegeben und informieren Eltern in den Wartezimmern über die eingeschränkte Terminvergabe gegen Quartalsende. Auf der Homepage des ANH können Interessierte sich zudem an einer Online-Umfrage zur Vergütung von Kindernarkosen beim Zahnarzt beteiligen.

DAC 2014: Hoher Sicherheitsstandard bei Anästhesien in Deutschland

In Deutschland ist ein hoher Sicherheitsstandard in der Anästhesiologie erreicht, auch wenn eine Narkose genauso wie eine Operation mit Risiken für den Patienten behaftet ist. dies geht aus einer von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) und dem Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V. (BDA) initiierten, groß angelegten retrospektiven Analyse von prospektiv erhobenen Kohorten-Daten hervor, die im British Journal of Anaesthesia veröffentlicht wurde. Die Studie wurde beim Deutschen Anästhesie Congress (DAC) 2014 in Leipzig vorgestellt und liefert erstmals einzigartige Hinweise auf das Narkoserisiko hierzulande: Die Analyse von etwa 1,4 Millionen Narkosen ergab ein anästhesiebedingtes Risiko für schwere Zwischenfälle von 7,3 pro einer Million Narkosen. Untersucht wurden Dokumentationen von Anästhesien bei geplanten Operationen bei ansonsten weitgehend gesunden Patienten. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wollen DGAI und BDA die Patientensicherheit konsequent weiter verbessern, um den wachsenden Herausforderungen adäquat entgegenzutreten.

DGAI zum Telenotarzt: Diagnose per Live-Übertragung steigert die Qualität

Der Einsatz eines Telenotarztes als zusätzlicher Bestandteil des Rettungsdienstes kann die notärztliche Versorgung deutlich verbessern. Dieses Fazit ziehen Experten im Rahmen des von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) ausgerichteten Deutschen Anästhesiecongresses (DAC), der vom 8. bis zum 10. Mai 2014 in Leipzig stattfindet. Wie die DGAI mitteilte, träfen Rettungsassistenten häufig vor dem Notarzt beim Patienten ein. Wenn sie schon bei ihrer Ankunft den Rat eines Telenotarztes hinzuzögen, könnten sie die Behandlung früher einleiten.

Anästhesisten als Vorreiter: Kooperationslust bei Existenzgründern ungebrochen

Kooperationen stehen bei niedergelassenen Fachärzten hoch im Kurs. Gerade Existenzgründer bevorzugen die Kooperation einer Niederlassung mit einer Einzelpraxis, wie aus der Existenzgründungsanalyse für Fachärzte 2012 der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) hervorgeht. Am kooperationsfreudigsten zeigten sich Anästhesisten (77,6 Prozent), Neurologen (70,5 Prozent), Orthopäden (70,4 Prozent), Internisten (69,1 Prozent), Augenärzte (69 Prozent) und Chirurgen (68,5 Prozent).


Bundesärztekammer legt Leitfaden für Peer Reviews vor

„Der Goldstandard für die Qualitätsverbesserung der Patientenversorgung ist die Reflexion des eigenen ärztlichen Handelns mit Fachkollegen und nach konkreten Verfahrensregeln . Die Erfahrungen zeigen, dass die Qualität eines solchen Peer Reviews sehr stark von der Kompetenz der Peers abhängt“, erklärte Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Berlin anlässlich der Vorstellung des Leitfadens „Ärztliches Peer Review“. Der nun vorgestellte praxisorientierte Leitfaden, der auch Musterdokumente und Checklisten beinhaltet, soll interessierten Fachgesellschaften, Ärztenetzen und andere Organisationen bei der Entwicklung eines Peer-Review-Verfahrens helfen. Das Anästhesienetz Deutschland hat unter Federführung des Anästhesienetzes Berlin-Brandenburg (ANBB) bereits ein solche Peer Review-Verfahren entwickelt und umgesetzt.

AND-Mitgliederversammlung: Podiumsdiskussion zur Gesundheitspolitik der Großen Koalition

Am 29. März 2014 fand in Berlin die Jahresmitgliederversammlung des AND statt. Höhepunkt war eine Podiumsdiskussion über den Koalitionsvertrag und den Ausblick auf die Gesundheitspolitik der Großen Koalition, an der Axel Neumann (BAO), Elmar Mertens (BDA), Jörg Karst (BDA und AND) und Roberto Castello (AND) teilnahmen. Die Diskussion wurde moderiert von Hubert Kümper (Agentur JP KOM).

Elmar Mertens erinnerte daran, dass bei Regierungsbildungen häufig etwas anderes herauskommt als man zunächst erwartet hatte: „Ulla Schmidt etwa wurde vor Beginn ihrer Arbeit heftig angefeindet, aber im Nachhinein haben wir Vertragsärzte unter ihr mehr denn je seit der Ära Blüm an Honorar zugelegt.“ Als negativ bewertete Mertens die fortwährenden Angriffe auf die ärztliche Freiberuflichkeit und die geplante Änderung der Finanzierungsgrundlage der GKV, die dem System insgesamt Geld entziehe. Auch für die politisch gewollte Verlagerung von Leistungen von stationär nach ambulant gebe es keine Konzepte. „Aber immerhin ist die Bürgerversicherung vom Tisch.“ Die vieldiskutierte Termingarantie bei Fachärzten betrifft nach Mertens Einschätzung vorrangig die Operateure und weniger die Anästhesisten. Diese müssten vielmehr die geplante Änderung des Strafgesetzbuches im Auge behalten, damit sie sich bei der Zuweisung von Patienten nicht dem Vorwurf der Vorteilsgewährung aussetzen.

Roberto Castello kritisierte, dass trotz aller Bemühungen um einen neuen PKV-Abrechnungskatalog die Ansätze für eine GOÄ-Reform im Vagen blieben und wenig Gutes aus einer Rahmenvereinbarung, die seit November 2013 vorliegt, herauszulesen sei. „Vielmehr wollen die privaten Krankenversicherer, Beihilfeträger und Bundesärztekammer eine GOÄ-Kommission gründen, die ‚unerwünschte Mengenentwicklungen’ bremsen soll. Stehen uns hier etwa künftig auch in der PKV ein Globalbudget und Mengenbegrenzung ins Haus?“ Nichtsdestotrotz berge die GOÄ-Reform auch die Chance, längst überholte Leistungsziffern wie etwa die „Rauschnarkose“ endlich über Bord zu werfen und eine Bewertung zu etablieren, die die vollumfänglichen Interventionsnotwendigkeiten zur qualifizierten Sicherung der Vitalfunktionen angemessen berücksichtigt.

Jörg Karst hob auf die Qualitätsansprüche ab, die sich der neue Bundesgesundheitsminister auf die Fahnen geschrieben hat. „Was die Strukturqualität angeht, haben wir mit den DGAI-Mindestanforderungen an einen anästhesiologischen Arbeitsplatz von 2012 bereits definiert, was Qualität ausmacht. Mit diesen Anforderungen können wir auch gegenüber der KBV und der Bundesärztekammer nachweisen, dass Qualitätsstrukturen Geld kosten.“ Die Prozessqualität der anästhesiologischen Arbeit werde bereits durch Qualitätszirkel und Peer Visits sichergestellt. „Was genau wiederum Ergebnisqualität in der Anästhesie ist, wurde bislang von niemandem definiert – und es ist auch fraglich, ob dies sinnvoll und möglich ist“, sagte Karst. Er erinnerte daran, dass Qualität auch für die Suche nach einem Praxisnachfolger ein wichtiges Kriterium ist und schloss: „Wir niedergelassenen Anästhesisten leisten täglich hochverantwortungsvolle Arbeit in hoher Qualität. Wir können beim Operieren als Gatekeeper fungieren und überflüssige Doppeluntersuchungen vermeiden. Hierfür müssen wir aber unser eigenes Profil schärfen!“

Axel Neumann war in Bezug auf die neue GOÄ eher pessimistisch: „Ich glaube nicht, dass die Reform in dieser Legislaturperiode abgeschlossen wird. Vielleicht stehen einzelnen Leistungslegenden schon fest, doch das dafür erforderliche Geld ist nicht definiert.“ Neumann brachte auch den im Februar 2014 veröffentlichten AOP-Krankenhausreport 2014 ins Spiel, in dem unter anderem von 19.000 Todesfällen durch Behandlungsfehler in Deutschland pro Jahr die Rede ist. „Ob die Zahlen nun korrekt sind oder nicht – auf jeden Fall ist in jedem Winkel der Republik die Botschaft angekommen, dass Chirurgen schlecht operieren und dass eine Operation sehr gefährlich ist.“ Der BAO steuere unter anderem durch die Veröffentlichung der Ergebnisse von Patientenbefragungen nach ambulanten Eingriffen (AQS1) dagegen. „Alle Krankenkassen unterhalten inzwischen wissenschaftliche Institute, da müssen wir dagegenhalten!“ Beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), der in den Tagen zuvor ebenfalls in Berlin stattgefunden hatte, habe Neumann eine große Hilflosigkeit angesichts der allgegenwärtigen Anfeindungen – Stichwort „unnötige Operationen“ – gespürt: „Sie als Anästhesisten bleiben hierbei unbeschädigt, denn Sie narkotisieren ja nicht ohne Indikation. Sie sollten daher mit breiter Schulter dafür eintreten, dass Anästhesie als Synonym für Patientensicherheit wahrgenommen wird.“

Auf die Frage, welches konstruktive Angebot man der Politik denn machen könne, antwortete Roberto Castello, Anästhesisten könnten dazu beitragen, das Gesundheitssystem zukunftssicher zu machen. Innovative Versorgungsangebote, die die bislang wenig beachteten Belange von beispielsweise hochbetagten allein lebenden Patienten, Behinderten und Patienten aus Pflegeeinrichtungen besser berücksichtigten, seien denkbar. „Wir können im Rahmen eines präoperativen Screenings entscheiden, ob ein Patient geeignet für das Ambulante Operieren ist oder nicht.“ Und Jörg Karst bekräftigte: „Wir sind die entscheidende Schnittstelle für Patientensicherheit!“ Axel Neumann forderte die Anästhesisten in diesem Zusammenhang auf, sich gemeinsam mit den Operateuren im Institut für Patientensicherheit einzubringen, „das ist auf diesem Gebiet immerhin das am weitesten entwickelte Institut!“ Elmar Mertens erinnerte an die Verantwortung für den fachärztlichen Nachwuchs: „Wir haben im BDA eine gezielte Weiterbildungs-Kampagne gestartet, inklusive Materialien für Frauen, die oft Angst vor Arbeitsverboten in der Anästhesie haben – Stichworte Mutterschutz und Umgang mit schwangeren Anästhesistinnen. Schließlich gibt es keine evidenzbasierten Belege dafür, dass Schwangere sich nicht im OP aufhalten dürfen.“ Und Neumann bekräftigte: „Wir können junge Ärzte trotz aller Widrigkeiten sehr wohl für die Freiberuflichkeit begeistern. Sie bietet immerhin hohe Freiheitsgrade, die ein Klinikarzt nicht kennt – wenn ich meinen Laden im Griff habe, dann kann ich um 17 Uhr nach Hause gehen. Abgesehen vom wirtschaftlichen Ärger ist die Arbeit als Niedergelassener doch eine sehr befriedigende Tätigkeit.“

DGAI geht mit "anästhesie TV" auf Sendung

Mit dem neuen Angebot der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGA) haben Narkoseärzte, Schwestern, Pfleger und andere anästhesiologische Fachkräfte seit Mitte April 2014 nun ein eigenes Fernsehprogramm. Das Programm kann über die Internetseite der DGAI und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA) abgerufen werden. Themen sind beispielsweise neue Leitlinien, Seminare und Kongresse, aktuelle Forschungsprojekte sowie neue Trends vor allem auch im technischen Bereich. Autor und Moderator ist Dr. Christian Hermanns, Anästhesist, Intensiv- und Notfallmediziner und außerdem Hörfunk- und Fernsehjournalist.

http://www.dgai.de/projekte/anaesthesietv

KV Bayern: Begehungen in AOP-Einrichtungen stehen an

Die Begehungen der bayerischen Gesundheitsämter im Rahmen der Überwachung der Medizinischen Hygieneverordnung stehen bevor. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) alle Mitglieder hingewiesen, die in ihren Einrichtungen ambulante Operationen durchführen. Wie die KVB betonte, wurden mit Inkrafttreten der Medizinischen Hygieneverordnung (HedHygV) im September 2012 in Bayern für Einrichtungen des Ambulanten Operierens unter anderem die Anforderungen an das Hygienefachpersonal erhöht.

In einem Schreiben vom 10. April 2014 erläutert die KVB, nach welchen Kriterien sich die Anforderungen an das Hygienefachpersonal richten. So müssen Praxen und Einrichtungen, die ausnahmslos invasive Eingriffe (Kategorie C) durchführen, kein Hygienefachpersonal gemäß MedHygV vorhalten. Wer operative Eingriffe der nächsthöheren Kategorie (Kategorie B) durchführt, muss die externe Beratung durch einen Krankenhaushygieniker und eine Hygienefachkraft nachweisen. Eigenes Personal mit dieser Qualifikation wird aber nicht gefordert. Für Einrichtungen, die Operationen (Kategorie A) durchführen, gelten die strengesten Anforderungen: Sie müssen zusätzlich zu den Anforderungen bei Eingriffen der Kategorie B einen hygienebeauftragten Arzt und eine Hygienebeauftragte in der Pflege vorhalten.

Die KVB weist darauf hin, dass für die Weiterbildung des geforderten Hygienefachpersonals eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2016 besteht. Die Umsetzung der Verordnung wird den Angaben zufolge vom Bayerischen Gesundheitsministerium bis Ende 2014 in 354 Einrichtungen exemplarisch überprüft.

Präoperatives Nüchternheitsgebot gilt nur für wenige ausgewählte Eingriffe

Patienten müssen vor einer Operation weder auf Essen, noch auf Trinken verzichten – das präoperative Nüchternheitsgebot ist eigentlich ein alter Zopf und gilt nur noch für wenige ausgewählte Eingriffe. Praktiziert wird es dennoch, wie auf dem Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) in Berlin deutlich wurde. „Leider gibt es bis heute noch Anästhesisten, die eine Nahrungskarenz ab Mitternacht vor dem Eingriff fordern“, bedauerte Prof. Dr. Wolfgang Schwenk, Viszeralchirurg am Asklepios-Klinikum Hamburg-Altona, „das kriegt man auch nicht aus ihren Köpfen raus – man muss wohl warten, bis diese Kollegen in den Ruhestand gehen.“

Einen ausführlichen Bericht über die Sitzung "Stellenwert der künstlichen Ernährung im Zeitalter von ERAS und Fast Track" finden Sie bei Medscape:

http://www.medscapemedizin.de/artikel/4902091

Anästhetikum Ketamin als Antidepressivum im Einsatz

Das Allgemeinanästhetikums Ketamin wird wegen seiner dissoziativen Wirkung häufig als Partydroge missbraucht und steht in England deshalb als Betäu­bungsmittel auf dem Index. Nun aber berichten britische Psychiater im Journal of Psychopharmacology über ihre positiven Erfahrungen mit intravenösen Infusionen des Anästhetikums zur Behandlung schwerer Depressionen bei 28 Patienten. Diese erhielten entweder drei oder sechs Ketamininfusionen von je 0.5 mg pro Kilogramm Körpergewicht für 40 Minuten in einem Ruheraum einer NHS-Klinik. Die Studie bestätigte die Ergebnisse einer früheren randomisierten Kontrollstudie.

http://jop.sagepub.com/content/early/2014/03/17/0269881114527361.abstract