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Rituelle Beschneidung: Schmerzbehandlung bleibt den Heilberufen vorbehalten

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) haben ihre gemeinsame Stellungnahme zur rituellen Beschneidung und insbesondere zur Schmerztherapie bei diesem Eingriff veröffentlicht. DGAI und BDA sehen in der Befreiung vom Arztvorbehalt innerhalb der ersten sechs Lebensmonate ein bisher ungelöstes Problem, denn sämtliche zur Schmerzbehandlung in Frage kommenden Verfahren sind den Heilberufen vorbehalten.

Die Stellungnahme, die DGAI und BDA bereits im Oktober 2012 abgegeben hatten, ist in der Zeitschrift für Anästhesie und Intensivmedizin erschienen (Anästh Intensivmed 2013;54:50-51) und online hier zu finden:

http://www.dgai.de/01_0start-aktuelles.htm