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Gerichtsurteil: Anästhesist war als Honorararzt sozialversicherungspflichtig

Vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg ist ein Anästhesist mit seiner Berufung gescheitert (Az. L 5 R 3755/11, Urteil vom 17.04.2013). Er hatte dagegen geklagt, dass seine Tätigkeit als Honorararzt an einem Krankenhaus von der Rentenversicherung als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft wurde.
Der Kläger hatte von Juni 2008 bis April 2009 als Facharzt für Anästhesie auf Grundlage eines Honorarvertrags über den Einsatz als freiberuflicher Arzt bei dem Krankenhaus tätig. Bereits das Sozialgericht Mannheim hatte geurteilt, dass seine Tätigkeit als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzustufen sei.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=160828