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Reanimationsregister: Telefonische Anleitung kann ab Herbst 2013 erfasst werden

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI) möchte Laien verstärkt ermutigen, im Notfall Reanimationsmaßnahmen am Unfallort durchzuführen. Ein Mittel hierfür ist die telefonische Anleitung des Anrufers zur Durchführung der Wiederbelebungsmaßnahmen durch die Mitarbeiter der Rettungsleitstelle. Für eine Evaluation der bislang registrierten Wiederbelebungsmaßnahmen können ab Herbst 2013 allen am Register beteiligten Rettungsdiensten die erfassten Reanimationsmaßnahmen zusätzlich mit Angaben zur Telefon-Reanimation erfassen.

www.reanimationsregister.de